Hier finden Sie sorgfältig dokumentierte Berichte aus der Ostschweiz, die auf konkreten Tatsachen beruhen. Die einzelnen Fallberichte werden seriös recherchiert, analysiert und auf ihre Authentizität geprüft.
Mit der Dokumentation und Veröffentlichung von Fallbeschreibungen streben wir mittelfristig eine humanere und gerechtere Gesetzgebung und Praxis für alle Ausländerinnen an, die in der Schweiz leben.
Dies gilt besonders für Personen, die Asyl beantragen, sich ohne Papiere hier aufhalten und/oder über andere Aufenthaltsbewilligungen verfügen und aus Nicht-EU-Länder kommen.
Aug 21, 2016
«Ermal» befindet sich seit 15 Jahren in der Schweiz, ist finanziell unabhängig, hat sich einen grossen Bekannten- und Freundeskreis aufgebaut und engagiert sich in gemeinnützigen Vereinen. 2013 beschliesst er ein Gesuch um Anerkennung als schwerwiegender persönlicher Härtefall gestützt auf Art. 30 Abs. 1 Bst. b AuG einzureichen, um seine Anwesenheit in der Schweiz - wo sich sein Lebensmittelpunkt unterdessen fraglos befindet - endlich zu regularisieren. Das zuständige Amt für Migration anerkennt zwar die gute Integration von «Ermal» in der Schweiz, erachtet jedoch eine Rückkehr in den Kosovo als zumutbar und eine Wiedereingliederung in seinem Herkunftsland als möglich und lehnt das Gesuch ab. Dies obwohl «Ermal» nach seiner Rückschaffung acht Jahre zuvor während eines Jahres erfolglos versucht hatte, sich im Kosovo eine neue Existenz aufzubauen. Die Wiedereingliederung scheiterte nicht nur aufgrund der vorherrschenden sehr hohen Arbeitslosigkeit im Kosovo, sondern an für ihn unerfüllbaren Erwartungen und Vorstellungen seiner sozialen Umgebung und die so hervorgerufene Ablehnung ihm gegenüber. Nur dank breiter Unterstützung und politischem Druck kann 2014 erreicht werden, dass das Amt für Migration seinen Entscheid noch einmal überdenkt und «Ermals» Gesuch letztendlich doch dem SEM zur Zustimmung unterbreitet. Dieses anerkennt die engen Beziehungen «Ermals» zur und die gute Integration in der Schweiz und die drohende Entwurzelung im Falle einer Rückkehr. 2015 wird «Ermal» als schwerwiegender persönlicher Härtefall anerkannt und erhält eine Aufenthaltsbewilligung.
May 09, 2016
«María» lebt seit 17 Jahre in der Schweiz ohne Aufenthaltsbewilligung. Ihr psychischer Zustand ist fragil und sie ist auf die Hilfe ihrer Kinder angewiesen. Sie war 25 Jahre alt, als sie mit ihrem Mann und der gemeinsamen Tochter in die Schweiz gekommen ist. Sie wurde in die Flüchtlingseigenschaft ihres Mannes eingeschlossen. Jedoch kehrte «María» mit ihrer Tochter wegen Problemen in der Ehe nach Bolivien zurück und brachte dort ihren Sohn zur Welt. Nach einem Aufenthalt ihres Exmannes in Bolivien kehrt dieser ohne «Marias» Einverständnis mit den beiden Kindern in die Schweiz zurück. Nach einigen Jahren kommt «María» in die Schweiz zurück wegen ihren Kindern. «María» ist gut integriert, arbeitet als Reinigungskraft und kann selber für Ihr Unterhalt sorgen. Trotz negativer Voreinschätzung hat sie ein Härtefallgesuch eingereicht, welches noch hängig ist.
Feb 28, 2016
In ihrer Heimat wird «Johanna» nach der Ablehnung aufdringlicher Avancen seitens eines höheren Militärs verschleppt, tagelang an einem geheimen Ort festgehalten und mehrfach vergewaltigt. Im November 2009 flieht «Johanna» aus der DRK in die Schweiz und stellt ein Asylgesuch.
Das BFM glaubt «Johannas»frauenspezifischen Fluchtgründen nicht und weist das Asylgesuch wegen fehlender Substantiiertheit der angegebenen Asylgründen im Januar 2010 ab. Auch die von «Johannas» vorgebrachte Minderjährigkeit lässt das BFM nicht gelten. In der Zusatzbefragung bezüglich «Johannas» gesundheitlicher Befindlichkeit beschränkt sich das BFM auf standardisierte, oberflächliche Fragen und erkundigt sich nicht nach ihrer psychischen Verfassung. Die Anhörung wird von einer Frau geführt, welche weder Neutralität noch Anteilnahme zeigt. In erster Linie überwiegt die Skepsis. Anstatt eine reine Sachverhaltserhebung vorzunehmen, ist die Befragung darauf ausgelet, «Johanna» in Widersprüche zu verwickeln und Ungereimtheiten aufzudecken. Auch «Johannas» Rekursgesuch gegen den BFM-Entscheid wird vom BVGer abgelehnt.
Feb 28, 2016
1997 reist «Haile» in die Schweiz und ersucht um Asyl, weil er in seiner Heimat Äthiopien aus politischen Gründen verfolgt wird. Als künstlerischer Leiter des äthiopischen Nationalorchesters stellte er sich aktiv gegen die Bemühungen des politischen Regimes in Äthiopien, Künstler als politisches Sprachrohr ihrer Propaganda zu benutzen. Dadurch hat er immer wieder Probleme mit den äthiopischen Behörden bekommen. So ist es zu Verwarnungen gekommen und er wurde mehrmahls für kurze Zeit im Gefängnis festgehalten. Das damalige Bundesamt für Flüchtlinge (BFF, jetzige SEM) lehnt das Asylgesuch mit der Begründung ab. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wird im August 1998 abgewiesen, «Haile» bleibt jedoch in der Schweiz, weil ihm eine Rückkehr unmöglich ist. Im Januar 2014 stellt «Haile» wiederum ein Gesuch um Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung. Erst als «Haile» bereits 17 Jahre in der Schweiz lebt und somit einen grossen Teil seines Lebens hier verbracht hat, wird die lange schon offensichtliche Unmöglichkeit der Wegweisung festgestellt und er erhält eine vorläufige Aufnahme.
Oct 27, 2015
Eine schwer traumatisierte Frau aus dem Kongo, floh wegen brutaler Gewalt gegen sie und ihre Familie aus ihrer Heimat und stellte ein Asylgesuch in der Schweiz. Das langwierige Asylverfahren hat ihren gesundheitlichen Zustand verschlechtert. Wegen Unstimmigkeiten in ihrer Aussage, die als Folge ihrer Traumatisierung zu verstehen sind, wurde diese von den entscheidenden Behörden als unglaubhaft bewertet. Das Asylverfahren, das auch zwei Wiedererwägungsgesuche umfasste, dauerte insgesamt sieben Jahre. Am Ende wurde sie wegen der Unzumutbarkeit der Wegweisung in den Kongo, wo ein extremer Mangel an psychiatrischen Fachkräften herrscht und wo eine kontinuierliche Behandlung nicht möglich ist, vorläufig aufgenommen.
Jul 28, 2015
Trotz der fachärztlich diagnostizierten Posttraumatischen Belastungsstörung von «Mehret», einer jungen Eritreerin, werden ihre widersprüchlichen Aussagen in der Befragungen durch das BFM (neu SEM) als bewusste Täuschungsversuche gewertet und nicht als Symptome ihrer prekären psychischen Verfassung. Das BFM stuft ihren Herkunftsort als unbekannt ein, dessen ungeachtet wird sie ausgewiesen und die Frage der Wegweisungshindernisse entsprechend nicht geprüft. weiterlesen
May 06, 2015
«Eba» verbringt beinahe zwölf Jahre in der Schweiz, bevor das BFM in der Folge ihres dritten Asylgesuches eine vorläufige Aufnahme verfügt. Wegen des langen Aufenthaltes und der offensichtlichen Unmöglichkeit einer Wegweisung, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Gesuch um eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls zu stellen. Die Voraussetzungen aber, die der Kanton Graubünden dafür definiert hat, sind für abgewiesene Asylsuchende nicht erfüllbar, womit «Eba» diese Möglichkeit verwehrt bleibt.
Jul 04, 2015
Fall #280
Trotz unübersehbaren Gefährdungssignalen stufen die Schweizer Behörden «Panahandas» Rückschaffung als unbedenklich ein und versuchen ihn entgegen iranischem Recht ohne gültige Ersatzreisepapiere auszuschaffen. Nach neun Jahren wird ihm die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen.
Feb 24, 2015
Fall #276
Aufgrund eines Übergriffs seitens der Polizei in ihrem Heimatland stellt «Yelena» im Herbst 2000 ein zweites Asylgesuch in der Schweiz. Nach einem Nichteintretensentscheid dauert es sechs Jahre, bis über die dagegen eingelegte Beschwerde entschieden wird, sie wird abgewiesen. «Yelena» erleidet daraufhin einen Zusammenbruch und es wird eine posttraumatische Belastungsstörung bei ihr festgestellt. Ihre Rechtsvertretung stellt deswegen ein Wiedererwägungsgesuch, das jedoch aufgrund der Unglaubwürdigkeit der Vorbringen abgelehnt wird. Das BFM vernachlässigt beim Entscheid allerdings die Tatsache, dass die Aussagen von traumatisierten Personen oftmals von Widersprüchen geprägt sind.
Dec 07, 2014
Fall #269
«Nimal», ein Tamile aus Sri Lanka, ersuchte im Januar 2009 in der Schweiz um Asyl. Noch während des Asylverfahrens bekam er im Frühling 2014 eine Zusage für eine Lehrstelle. Die Bewilligung zum Antritt der Lehre wurde vom Migrationsamt des Kantons Graubünden jedoch mit der Begründung verweigert, dass ein Lehrstellenantritt für Personen mit N-Bewilligung nicht möglich sei. Der Rechtsvertreter von «Nimal» stellte daraufhin ein Härtefallgesuch gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG. Trotz Vorliegens der erforderlichen Härtefallkriterien, weigerte sich das kantonale Migrationsamt das Gesuch zu behandeln.
Nov 12, 2014
Fall #267
«Nikolai» stellte 2006 ein Asylgesuch. Neben seinen Asylgründen machte er auch geltend, seit 2002 unter der Krankheit multiple Sklerose (MS) zu leiden. Bald einmal zeigte sich, dass eine allfällige Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs gemäss Art. 83 Abs. 4 AuG den zentralen Punkt des Verfahrens darstellen würde. Im Wissen darum, dass das von «Nikolai» benötigte Medikament in Belarus nicht erhältlich ist, erachtete das BFM die Wegweisung trotzdem als zumutbar.
May 20, 2014
Fall #248
Die Kongolesin «Veronique» stellte im August 2013 ein Asylgesuch in der Schweiz. In ihrer Heimat war sie wegen politischen Aktivitäten ihres Bruders verfolgt worden. Nach jahrelangen Malträtierungen im Kongo und nachdem ihre Mutter auch geflohen war und «Veronique» zu ihrer Tante geschickt hatte, wurde sie Opfer von Menschenhandel und in Frankreich zur Prostitution gezwungen.
Mar 30, 2014
Fall #243
Auf das Asylgesuch von «Daniel» aus Eritrea wird nicht eingetreten, weil Italien gemäss Dublin-II-VO für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Er wird trotz schwerer Erkrankung - «Daniel» leidet an einer schweren Nervenkrankheit, ist stark sehbehindert und kann sich ohne Hilfe nicht fortbewegen - nach Italien ausgeschafft.
Mar 04, 2014
Fall #238
Ohne die Zumutbarkeit der Überstellung nach Italien zu überprüfen, will das BFM zunächst eine alleinerziehende Mutter mit einem kranken Neugeborenen nach Italien abschieben, in sturer Anwendung der Dublin-II-Verordnung.
Jan 28, 2014
Fall #236
Das BFM wartet bis der Sohn eines anerkannten Flüchtlings volljährig ist, um ihn dann nicht ins Familienasyl einzubeziehen.
Dec 11, 2013
Fall #231
«Ochuka» leidet an einer schweren Augenkrankheit, welche dazu führt, dass er erblindet, falls keine Hornhauttransplantation durchgeführt wird. Dies ist in Nigeria nicht möglich, weshalb er in der Schweiz behandelt werden muss, bevor er ausgeschafft wird. Die Behörden verhindern die sofortige Behandlung aus unersichtlichen Gründen.
Nov 07, 2013
Fall# 226
Das BFM erachtet die Wegweisung nach Afghanistan zunächst als zumutbar, obwohl ernsthafte Nachteile für «Farid» drohen.
Nov 07, 2013
Fall #225
Gesetzliche Fristen werden um mehr als das 35-Fache überschritten, was unter anderem zu einer rechtsungleichen Behandlung und zu verpassten Integrationschancen in die Arbeitswelt führt.
Nov 07, 2013
Fall #224
Ein junger Mann aus Sri Lanka soll nach Griechenland zurückgeschafft werden, trotz prekärer Lage im Asylwesen und der Tatsache, dass seine ganze Familie in der Schweiz als anerkannte Flüchtlinge lebt.
Oct 15, 2013
Fall #223